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Unterschriftsbeglaubigung

 

Rechtsgrundlage

Verwaltungsverfahrensgesetz,

Allgemeine Gebührenordnung

Leistungsbeschreibung

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder von diesem anerkannt werden.

Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass die unterschriftsgeleistete Person das Schriftstück persönlich unterschrieben hat.

Welche Gebühren fallen an?

6,00 € pro Unterschriftsbeglaubigung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

 



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