Abbuchungsermächtigung
Leistungsbeschreibung
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuern und sonstigen Abgaben abbuchen zu lassen.
Ihre Vorteile:
- keine Überwachung der Fälligkeitstermine;
- kein Errechnen des fälligen Betrages (Ermäßigungen und Erhöhungen werden automatisch berücksichtigt) - damit entfällt das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen;
- es entstehen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren.
Unsere Vorteile:
- pünktlicher Geldeingang,
- automatische Geldeingangsverbuchung,
- Einsparen von Mahnungen und Vollstreckungen und der damit verbundenen Kosten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Abbuchungsermächtigung können Sie über das OpenR@thaus machen: klicken sie hier.
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