Wohngeld (Lastenzuschuss)
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz
Leistungsbeschreibung
Wohngeld für Wohneigentum (Lastenzuschuss) Bei geringem Einkommen steht Ihnen evtl. Wohngeld in Form von Lastenzuschuss zu.
Sie sind antragsberechtigt, sofern Sie
- Eigentümer/in eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. Inhaber/in eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts usw. sind und
- den Wohnraum selbst bewohnen.
Ausschlaggebend für eine Gewährung und auch für die Höhe des Wohngeldes sind neben den Einnahmen der Haushaltsmitglieder die Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen, die Ausstattung des Wohnraums und die Höhe der von Ihnen zu tragenden Belastung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/-innen des Fachdienstes Arbeit und Soziales/Wohngeld (Von-Galen-Str. 11-13, 26871 Aschendorf, ehemalige Räumlichkeiten der Pizzeria PiPaSa).
Bitte beachten Sie folgende Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Wer ist Ansprechpartner*in?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens:
- A - E Frau Klee-Springeld
- F - I Herr Middendorf
- J - L Frau Koop
- M - Q Frau Sextro-Feldhaus
- R - T Herr Wold
- U - Z Frau Jungeblut
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsformulare und nähere Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
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