file:current:title

Entwurfsverfasser

Leistungsbeschreibung

Die Bauantragsunterlagen für baugenehmigungsbedürftige Baumaßnahmen sind von einer zugelassenen Entwurfsverfasserin oder einem zugelassenen Entwurfsverfasser zu erstellen (§ 58 Niedersächsiche Bauorndung -NBauO).

Als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser sind zugelassen:

  • Architektinnen und Architekten,
  • die in den Entwurfsverfasserlisten der Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer Niedersachen eingetragenen Personen
  • sowie eingeschränkt auch Innenarchitektinnen und Innenarchitekten bzw. Meisterinnen und Meister des Maurer-, des Beton- und Stahlbetonbauer- oder des Zimmererhandwerks.
  • Entsprechendes gilt für Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau.



Zurück zur Übersicht
Ihr Ansprechpartner
Schonebeck, Gerd keyboard_arrow_down
Bauaufsicht
phone 04961 82-5271
email E-Mail schreiben