Ummeldung
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie innerhalb der Stadt Papenburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Bürgerbüro ummelden. Es muss stets eine Wohnungsgeberbestätigung mitgebracht werden. Eine Ummeldung im Voraus (vor Einzug ) ist nicht möglich.
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch die Wohnungsinhaber zu melden.
Bei Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Ein Ummeldeformular steht als pdf-Datei zur Verfügung. Aus rechtlichen Gründen ist die Ummeldung im Online-Verfahren zurzeit jedoch noch nicht möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Bei einem Umzug sollten Sie an folgende Punkte denken:
1. KfZ-Ummeldung
2. ARD / ZDF / Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) über den Umzug informieren
3. evtl. Postnachsendeantrag bei der Post AG stellen
4. evtl. Strom-,Gas- und Wasseranschluss kündigen / neu anmelden
5. evtl. einen neuen Telefonanschluss beantragen
6. evtl. Abmeldung der Mülltonnen / neu beantragen
7. Ummeldung des Hundes
8. zusätzlich folgende Stellen über den Umzug informieren :
- Versicherungen
- Banken / Sparkassen
- Schulen (falls Sie schulpflichtige Kinder haben)
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
- Arbeitgeber
- Familienkasse Emden (bei Kindergeldbezug)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung hat innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ummeldung erfolgt kostenlos.
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