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Bewachungsgewerbe

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

Bewachungsverordnung (BewachV)

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel nachweist. Ferner hat der Antragsteller durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachzuweisen, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist.

Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit

    tatsächlich öffentlichem Verkehr,

2. Schutz vor Ladendieben,

3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

Wenn der Sitz des Gewerbebetriebes im Gebiet der Stadt Papenburg liegt und Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen eine entsprechende Erlaubnis durch die Stadt Papenburg erteilt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erlaubniserteilung können Gebühren von bis zu 1.410,00 € erhoben werden.



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