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Straßenreinigungsgebühr

 

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung der Stadt Papenburg

Leistungsbeschreibung

Für die Reinigung der öffentichen Straßen und Wege erhebt die Stadt Papenburg eine Gebühr. Die Veranlagung der Gebühr erfolgt durch den Fachdienst Steuern im Rahmen der Grundbesitzabgabenbescheide.

Was sollte ich noch wissen?

Die Durchführung der Straßenreinigung bzw. ihre Vergabe an einen Dienstleister erfolgt durch die Bauverwaltung. Zu Problemen der laufenden Straßenreinigung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bauverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt ab 2024 pro zu veranlagenden Meter jährlich in:

Reinigungsklasse I = 0,85 €

Reinigungsklasse II = 12,39 €

Reinigungsklasse III = 5,76 €

 

Die Einteilung der Reinigungsbereiche ist aus der Anlage zur Straßenreinigungssatzung ersichtlich. Die Erhebung der Gebühr erfolgt mit den übrigen Grundbesitzabgaben im Rahmen der Jahresveranlagung.



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