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Auskunftssperre

 

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

Leistungsbeschreibung

Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen. Andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Auskunftsersuchen und Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen, und zwar bei

  • Auskünften an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
  • Auskünften an Adressbuchverlage,
  • Datenübermittlung an eine öffentliche-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, aber Familienangehörige angehören.
  • Alters- und Ehejubiläen

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunftssperre muss in schriftlicher Form mit ausführlicher Begründung und entsprechenden Nachweisen beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro

Welche Gebühren fallen an?

keine

 



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Ihre Ansprechpartner
Pasligh, Merle keyboard_arrow_down
Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
phone 04961 82-5646
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Freericks, Alexander keyboard_arrow_down
Fachdienst Ordnung
phone 04961 82-5316
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