Rundfunkgebührenbefreiung
Rechtsgrundlage
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
Leistungsbeschreibung
Anträge auf Gebührenbefreiung werden ausschließlich durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) bearbeitet und entschieden. Das Bürgerbüro stellt die Antragsformulare zur Verfügung. Die Anmeldung kann online auf der Internetseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de durchgeführt werden. Dort und unter der Servicenummer 01806-99955540 erhalten Sie weiter Informationen.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Einrichtung eines Sozialtarifes bei der Telekom AG zu stellen (= Ermäßigung der reinen Telefongebühren). Antragsformulare erhalten Sie unter www.telekom.de.
Was sollte ich noch wissen?
Die Befreiung /Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats indem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Eine rückwirkende Befreiung/Ermäßigung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für maximal drei Jahre möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Aktuelle Bewilligungsbescheide im Original oder beglaubigter Kopie
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