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Familienbuch / Familienbuchabschrift

 

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz

Leistungsbeschreibung

Das bis zum 31.12.2008 angelegte Familienbuch beinhaltet Angaben zu den Personalien der Ehegatten, ihrer  Eheschließung, ihrer Namensführung und möglichen Auflösungsgründen der Ehe. 

Seit dem 01.01.2009 wird das Familienbuch als Heiratseintrag fortgeführt. Abschriften stellt das jeweilige Eheschließungsstandesamt aus.

Welche Gebühren fallen an?

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch: 15,00 €
  • jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem gleichen Familienbuch: 7,50 €



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Ihre Ansprechpartner
Norda, Anja keyboard_arrow_down
Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
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Wilken, Gisela keyboard_arrow_down
Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
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Schmitz, Janine keyboard_arrow_down
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Aalderks, Timo keyboard_arrow_down
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