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Baugrundstück - allgemeines

 

Leistungsbeschreibung

Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist es erforderlich, Eigentümer/in eines bebaubaren Grundstücks zu sein, das den eigenen Vorstellungen entspricht und den baurechtlichen Anforderungen genügt. 

Bebaubar ist ein Grundstück in der Regel dann, wenn

  • es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt (§30 BauGB),
  • das Vorhaben im Einklang mit diesen Festsetzungen steht und
  • die Erschließung gesichert ist

oder:

  • das Grundstück zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) und
  • die bauliche Anlage sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in  die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt und
  • die Erschließung gesichert ist

oder:

  • das Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB),  d. h. außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und einem sog. „privilegierten Vorhaben" (z. B. einem landwirtschaftlichen Betrieb) dient, und
  • die Erschließung gesichert ist.

Weitere Informationen dazu und zum Erwerb eines städtischen Baugrundstückes erhalten Sie unter den unten aufgeführten Dienstleistungen.

Was sollte ich noch wissen?

Selbst wenn ein Grundstück grundsätzlich bebaubar ist, muss noch geklärt werden, wie es tatsächlich bebaut werden kann. Der zuständige Fachdienst der Stadt Papenburg gibt im Rahmen der Bauberatung Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z. B. Abstände zu den Grundstücksgrenzen, Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen und Stellplätzen).

Eine schriftliche und damit rechtsverbindliche Bescheinigung erhalten Sie aber erst durch eine Bauvoranfrage.



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