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Schöffenwahl

 

Rechtsgrundlage

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Leistungsbeschreibung

Die Stadt hat alle 5 Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen zu erstellen, die dem Amtsgericht zuzuleiten ist.

Aus dieser Liste, die vom Rat zu beschließen ist, wählt der beim Amtsgericht zu bildende Schöffenwahlausschuss die benötigten Schöffinnen und Schöffen aus.

Für das Schöffenamt geeignet sind Personen im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und ihren Wohnsitz in Papenburg haben. Weitere Voraussetzungen sind Unparteilichkeit, Selbständigkeit, geistige Beweglichkeit und eine gute Menschenkenntnis. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind den weiterführenden Links oder dem Bewerbungsformular zu entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Das Verfahren für die Wahlperiode 2024-2028 ist abgeschlossen. Die nächste Wahl findet 2028 statt.

Weiterführende Links

 

 



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