Schöffenwahl
Rechtsgrundlage
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Leistungsbeschreibung
Die Stadt hat alle 5 Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen, die dem Amtsgericht zuzuleiten ist.
Aus dieser Liste, die vom Rat zu beschließen ist, wählt der beim Amtsgericht zu bildende Schöffenwahlausschuss die benötigten Schöffinnen und Schöffen aus.
Für das Schöffenamt geeignet sind Personen im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in Papenburg haben. Weitere Voraussetzungen sind Unparteilichkeit, Selbständigkeit, geistige Beweglichkeit und eine gute Menschenkenntnis.
Was sollte ich noch wissen?
Für die aktuell beginnende Amtszeit ab 01.01.2019 (5 Jahre) können Bewerbungen bei der Stadt Papenburg eingereicht werden.
Für die Wahl von Jugendschöffen gibt es ein eigenständiges Wahlverfahren über die zuständigen Jugendbehörden.
Weiterführende Links
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