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Indirekteinleiterkontrolle

 

Leistungsbeschreibung

Die Einleitung problembehafteter Abwässer in die Schmutzwasserkanalisation, z. B. aus chemischen Reinigungen, der Automobilbranche oder aus metallverarbeitenden Betrieben, bedarf nach Niedersächsischem Wasserrecht einer gesonderten Genehmigung. Dieser Vorgang wird Indirekteinleitung genannt, weil das Abwasser über den Umweg einer Kläranlage in die natürlichen Gewässer gelangt.

In den Anhängen der Abwasserverordnung werden für die verschiedenen Betriebszweige (bisher 56 an der Zahl) Anforderungen an die Abwasserbehandlung gestellt und Höchstwerte für die Inhaltsstoffe festgesetzt.

Die Stadtverwaltung muss aus der Vielzahl abstrakter Bedingungen und Auflagen für jeden betroffenen Betrieb eine Einzelgenehmigung anfertigen und die Einhaltung der Vorschriften überwachen. Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Papenburg sind überwiegend Kfz-Betriebe und Zahnärzte betroffen.

 



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