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Haftpflichtangelegenheiten

 

Leistungsbeschreibung

Bei allen allgemeinen Haftpflichtfällen, in denen gegenüber der Stadt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, z. B. aus Amtspflichtverletzungen, aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus Schäden mit städtischen Kfz etc. ist die Schadensmeldung an den Fachdienst Organisation zu richten. 

Hier erfolgt die Prüfung, inwieweit eine Haftungsverpflichtung besteht und eine Schadensregulierung möglich ist.

Was sollte ich noch wissen?

Besonderheit bei Schülerschäden / Schülerunfällen:

Bei Schülern städtischer Schulen besteht Versicherungsschutz für den Verlust und die Beschädigung von Kleidungsstücken und zum Schulbetrieb bestimmter Gegenstände (Schreibmaterial, Schulbücher usw.).

Weitere Informationen zu Schülerschäden und Schülerunfällen erteilen die Sekretariate der städtischen Schulen, die auch die Bearbeitung übernehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Meldung mit Beschreibung des Schadenfalles



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