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Asylbewerber

 

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz ist von der zuständigen Gemeinde/Stadt der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sach- und Geldleistungen zu decken. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch die Wohnraumversorgung sicherzustellen.

Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden gesondert berücksichtigt.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.

 



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Ihre Ansprechpartner
Lülebas, Frau keyboard_arrow_down
Fachdienst Arbeit/Soziales
phone 04961 82-5127
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Borgmann, Frau keyboard_arrow_down
Fachdienst Arbeit/Soziales
phone 04961 82-5111
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Deister, Frau keyboard_arrow_down
Fachdienst Arbeit/Soziales
phone 04961 82-5101
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Wiechers, Herr keyboard_arrow_down
Fachdienst Arbeit/Soziales
phone 04961 82-5128
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