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Lebenspartnerschaftsurkunde

RECHTSGRUNDLAGE

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
Personenstandsgesetz

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die Begründung einer Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartznerschaftsurkunde beurkundet. Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes.

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT / Welche Gebühren fallen an?

Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

WIE KÖNNEN Lebenspartnerschaftsurkunden BEANTRAGT WERDEN?



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Ihre Ansprechpartner
Norda, Anja keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 82-5147
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Schmitz, Janine keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 82-5147
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Wilken, Gisela keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 82-5147
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Aalderks, Timo keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 82-5147
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Siehe auch