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Makler, Bauträger, Baubetreuer

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig

1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, 

    gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum

    Abschluss solcher Verträge nachweisen,

2. den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum

    Abschluss solcher Verträge nachweisen,

3. Bauvorhaben

a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten

    oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern

    oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder

    Nutzungsrechte verwenden,

b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich

    vorbereiten oder durchführen will,

bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und geordnete Vermögensverhältnisse nachweist.

Wenn der Sitz des Gewerbebetriebes im Gebiet der Stadt Papenburg liegt und Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen eine entsprechende Erlaubnis durch die Stadt Papenburg erteilt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erlaubniserteilung werden Gebühren erhoben; diese richten sich je nach Aufwand der Erlaubniserteilung.



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