Waffenschein
Rechtsgrundlage
Waffengesetz (WaffG)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, d.h. außerhalb Ihrer Wohnung, Ihrer Geschäftsräume oder Ihres eigenen Grundstückes zugriffsbereit mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Voraussetzung für die Erteilung eines Waffenscheines ist, dass Sie
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
3. die persönliche Eignung besitzen,
4. die erforderliche Sachkunde nachweisen,
5. ein Bedürfnis nachweisen,
6. eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Millionen Euro - pauschal für
Personen- und Sachschäden - nachweisen.
Besonders hohe Anforderungen werden beim Waffenschein an das Bedürfnis gesetzt.
Der Waffenschein wird zunächst für 3 Jahre erteilt. Vor Ablauf der Geltungsdauer kann eine Verlängerung beantragt werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Papenburg haben und Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen der Waffenschein von der Stadt Papenburg erteilt werden.
Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit einem PTB-Zeichen und Nummer im Kreis gekennzeichnet sind, benötigen Sie den "Kleinen Waffenschein".
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Waffenscheines wird eine Gebühr in Höhe von 102,25 € erhoben. Für die Verlängerung oder sonstige Änderungen fallen Gebühren in Höhe von 76,65 € an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Sachkundenachweis
Versicherungsnachweis
Ausführlicher Bedürfnisnachweis
Das Antragsformular wird im Rahmen der persönlichen Beratung mit Ihnen ausgefüllt.
Was sollte ich noch wissen?
In dem Waffenschein wird eine erlaubnispflichtige Schusswaffe eingetragen. Der Waffenschein berechtigt zum Führen. Für den Erwerb und Besitz der Schusswaffe ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
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