Waffenhandelserlaubnis
Rechtsgrundlage
Waffengesetz (WaffG)
Leistungsbeschreibung
Die Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis ist, dass Sie
1. die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzen und
2. die erforderliche Fachkunde nachgewiesen haben.
Wenn der Waffenhandel im Gebiet der Stadt Papenburg betrieben werden soll und Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen eine Waffenhandelerlaubnis durch die Stadt Papenburg erteilt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis kann eine Gebühr in Höhe von bis zu 2.500 € erhoben werden.
Die genaue Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Erlaubniserteilung sowie dem Umfang der Erlaubnis.
Zurück zur Übersicht