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Hundesteuer (Hund an- oder abmelden)

 

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung der Stadt Papenburg

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Papenburg erhebt eine Hundesteuer, u.a. auch aus ordnungspolitischen Gründen. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Hundesteuerpflichtig ist jeder Hundehalter, der einen mehr als 3 Monate alten Hund in seinen Haushalt, Betrieb oder seine Einrichtung für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Der/die Hunde/e müssen bei der Stadt angemeldet werden (einschl. Mitteilung der Chip-Nr., sobald ein solcher implantiert ist). Es ergeht ein Steuerbescheid und der Hundehalter bekommt eine Steuermarke mit der Registriernummer für jedes Tier. Die Steuermarke muss außerhalb des eigenen Grundstücks mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt werden. Für gefährliche Hunde gelten besondere Steuersätze. Gefährliche Hunde sind nach der Hundesteuersatzung solche, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und / oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Beginn und das Ende der Hundehaltung sind von der Halterin / dem Halter binnen 14 Tagen bei der Stadt Papenburg anzuzeigen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Hundesteuer beträgt jährlich (ab 01.01.2013): 

  • für den ersten Hund 60,00 € 
  • für den zweiten Hund 84,00 € 
  • für jeden weiteren Hund 108,00 €
  • für jeden gefährlichen Hund 700,00 €. 

Sie wird zum 01.07. jeden Jahres fällig.    Bei Verlust einer Hundesteuermarke ist im Bürgerbüro eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,00 € erhältlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Anmeldung eines Hundes:

  • Sachkundenachweis
  • Versicherungsbestätigung
  • Anmeldebstätigung im Hunderegister

Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen schriftlich beantragt werden (formlose Anfrage).

Bei Abmeldung eines Hundes ist

  • grundsätzlich ein Nachweis vorzulegen (z.B. Bescheinigung des Tierarztes) / bei Abgabe eines Hundes an eine andere Person der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben;
  • in jedem Fall die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Wie können Hunde An- / Abgemeldet werden?



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