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Europäischer Feuerwaffenpass

 

Rechtsgrundlage

Waffengesetz (WaffG)

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine Jagdreise ins europäische Ausland unternehmen oder als Sportschütze an einem Wettkampf im Ausland teilnehmen?

In diesen und allen anderen Fällen, in denen Sie eine Schusswaffe in oder durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

In den Europäischen Feuerwaffenpass können nur Schusswaffen eingetragen werden, für die Ihnen bereits eine Waffenbesitzkarte ausgestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Staaten der EU vor der Einreise die Zustimmung der Behörden dieses Staates einzuholen und in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen ist. Sie sollten sich daher rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) über die dort geltenden Vorschriften erkundigen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses wird eine Gebühr in Höhe von 40,90 € erhoben. Für Änderungen und Verlängerungen fallen Gebühren in Höhe von 10,30 € an.

 



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