Kfz Adressänderung
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Leistungsbeschreibung
Bei einem Umzug sind Sie verpflichtet, Ihre Adresse auch in den Kfz-Papieren ändern zu lassen. Dies ist dann erforderlich, wenn Sie den bisher in Ihren Papieren angegebenen Wohnsitz aufgeben.
Wenn Sie innerhalb des Landkreis Emsland umziehen, müssen Sie die Adresse im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen. Die Adressänderung können Sie im Bürgerbüro der Stadt Papenburg vornehmen lassen.
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer
Namensänderung
wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle des Landkreises Emsland in Aschendorf, Große Str. 32.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein nach einem Umzug muss umgehend erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
12,00 €
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
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