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Sprengstofferlaubnis

 

Rechtsgrundlage

Sprengstoffgesetz (SprengG)

Leistungsbeschreibung

Die Erlaubnis berechtigt zum Erwerb, zum Verbringen, zur Aufbewahrung, zur Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen Stoffe.

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist, dass Sie

1. das 21. Lebensjahr vollendet haben,

2. die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzen,

3. die erforderliche Fachkunde nachweisen und

4. ein anerkanntes Bedürfnis nachweisen.

Zudem haben Sie im Rahmen der Antragstellung anzugeben, an welchen Ort die Stoffe gelagert werden sollen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Papenburg haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen eine Erlaubnis nach § 27 SprengG durch die Stadt Papenburg erteilt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachkunde für den Umgang mit Schwarz- und Nitrocellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden, die von privaten Trägern angeboten werden.

Vor Lehrgangsbeginn ist dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese muss ebenfalls, spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn, bei der Stadt Papenburg beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 105,00 € erhoben. Für die Verlängerung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.

 



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