Eheschließung
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz
Leistungsbeschreibung
Eine Anmeldung zur Eheschließung muss in Deutschland am Haupt- oder Nebenwohnsitz eines/r Verlobten erfolgen.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nicht die Reservierung Ihres Wunschtermins. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Durchführung einer Eheschließung in Deutschland. Mit der Anmeldung zur Eheschließung wird der Personenstand festgestellt und die Ehevoraussetzungen überprüft. Die Anmeldung zur Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich anmelden. Sollte eine/r der Verlobten die Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich vornehmen können, kann er den anderen Partner schriftlich bevollmächtigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Terminvergabe für Ihren Wunschtermin ist zwölf Monate vor dem Eheschließungstermin möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren:
Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn
- beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 50,00 €
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit (beide oder einer der Brautleute) 90,00 €
anderes
- Erklärung zur Namensführung (Doppelname) 30,00 €
- Ausfertigung von Urkunden Erstausfertigung 15,00 €, jede weitere 7,50 €
Wo kann ich heiraten?
- Trauzimmer der Stadt Papenburg (Hauptkanal links 58)
- Gut Altenkamp in Aschendorf
- Historischer Sitzungssaal im Rathaus
- Brigg Friederike (vor dem Rathaus)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Notwendigkeit bestimmter Unterlagen hängt vom Einzelfall ab. Sie benötigen Ihren Personalausweis / Reisepass, sowie einen beglaubigten Geburtsregisterauszug und eine Aufenthaltsbescheinigung (Bürgerbüro), wenn
- Sie beide deutsche Staatsangehörige sind,
- Sie beide volljährig, kinderlos und geschäftsfähig sind,
- Sie beide noch nicht verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind,
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt nach den vorzulegenden Unterlagen erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren,
- eine/r der Verlobten ist adoptiert worden,
- eine/r der Verlobten war bereits schon mindestens einmal verheiratet oder hat eine Lebenspartnerschaft begründet
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden,
- die Verlobten haben gemeinsame Kinder.
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