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Kinderreisepass

 

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Leistungsbeschreibung

Der alte grüne Kinderausweis wurde durch den roten Kinderreisepass ersetzt. Der Kinderreisepass wurde vom Passersatzpapier zum vollwertigen Reisepass aufgewertet.

Für jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann ab Geburt bis zum 12. Lebensjahr ein Kinderreisepass ausgestellt werden. 

Ab dem 12. Lebensjahr wird auf Antrag ein Personalausweis und / oder ein regulärer Reisepass (ePass) ausgestellt.

Was sollte ich noch wissen?

Der alte grüne Kinderausweis kann nicht mehr verlängert werden, es muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. 

Für Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika ist auch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ein regulärer Reisepass (ePass) zu beantragen, der Kinderreisepass reicht nicht.

Welche Gebühren fallen an?

  • Erstbeantragung 13,00 €
  • Verlängerung bzw. Änderung des Kinderreisepasses 6,00 €
  • Für Inhaber der PapenburgCard sind die Erstbeantragung und die Verlängerung bzw. Änderung gebührenfrei

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • Abstammungsurkunde im Original oder beglaubigte Abschrift
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Unterschriften der Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten)

Das Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.

 



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