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Rundfunkgebührenbefreiung

 

Rechtsgrundlage

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)

Leistungsbeschreibung

Anträge auf Gebührenbefreiung werden ausschließlich durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) bearbeitet und entschieden. Das Bürgerbüro stellt aber die Antragsformulare zur Verfügung und leitet auf Wunsch die ausgefüllten Anträge weiter. Befreiungsvoraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de oder unter der Servicenummer 01806-99955540. 

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Einrichtung eines Sozialtarifes bei der Telekom AG zu stellen (= Ermäßigung der reinen Telefongebühren). Antragsformulare erhalten Sie unter www.telekom.de.

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Befreiung /Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats indem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Eine rückwirkende Befreiung/Ermäßigung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für maximal drei Jahre möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Aktuelle Bewilligungsbescheide im Original oder beglaubigter Kopie

 

 



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