Lebenspartnerschaftsurkunde
RECHTSGRUNDLAGE
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
Personenstandsgesetz
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Die Begründung einer Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartznerschaftsurkunde beurkundet. Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes.
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT / Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
WIE KÖNNEN Lebenspartnerschaftsurkunden BEANTRAGT WERDEN?
- online mit Online-Zahlung über OpenR@thaus unter Anlegung eines Benutzerkontos -> bitte klicken Sie hier
- persönlich im Standesamt unter Vorlage des Personalausweises
- schriftlich oder per E-Mail an standesamt@papenburg.de
(bitte Personalausweiskopie bei sowie formlose Einzugsermächtigung mit vollständiger Bankverbindung für die Gebühr beifügen)
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