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Sterbeurkunde

 

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz

Leistungsbeschreibung

Sterbeurkunden werden seitens des Standesamtes Papenburg ausgestellt für Personen, die in Papenburg verstorben sind.

Was sollte ich noch wissen?

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Gemäß § 61 Personenstandsgesetz können Urkundenerteilungen und Auskünfte nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern (bei eingetragener Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlingen.

Von andere Personen - auch von Geschwistern, Tanten, Onkeln, Neffen, Nichten - können Urkunden und Auskünfte nur dann verlangt werden, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.

Welche Gebühren fallen an?

10,00 € (Erstausstellung)

jede weitere Urkunde 5,00 €

Für Rentenzwecke gebührenfrei.

WIE KÖNNEN STERBEURKUNDEN BEANTRAGT WERDEN?



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Ihre Ansprechpartner
Norda, Anja keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
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Wilken, Gisela keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 825208
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Schmitz, Janine keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 825207
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Aalderks, Timo keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 825302
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Siehe auch