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Bauantrag online

RECHTSGRUNDLAGEN

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
  • Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden
    (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
  • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO)
  • Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Das virtuelle Bauamt ITeBAU ist eine internetbasierende Kollaborationsplattform "Conject PM", auf die alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten, wie Bauaufsichtsbehörden, Bauherrn, Entwurfsverfassende, interne und externe beteiligte Ämter, u.a. entsprechend den ihnen zugewiesenen Rechten zugreifen können. Mit ITeBAU können Genehmigungen für nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bei der Stadt Papenburg in wenigen Schritten komfortabel online beantragt und der entsprechende Bescheid (z. B. eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid) in der Bauplattform online zur Verfügung werden. Die Voraussetzung, um mit der Bauplattform Anträge einreichen zu können, ist ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse und ein Bürgerkonto im OpenR@thaus.

WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?

Für die digitale Bearbeitung des Antrags entstehen keine zusätzlichen städtischen Verwaltungsgebühren. Es entstehen lediglich die Gebühren, die auch für die Bearbeitung eines Antrags in Papierform nach den entsprechenden Verwaltungs- und Baugebührenordnungen zu erheben sind.

 

WELCHE SCHRITTE SIND ERFORDRELICH?

Für das Antragsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:

  • Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer oder einem Entwurfsverfassenden den Auftrag zur Einreichung eines Antrags. Damit wird die oder der Entwurfsverfassende Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn.

  • Die Formularassistenten zum Ausfüllen von Anträgen für Bauvorhaben sind im OpenR@thaus bei der Dienstleistung "Bauantrag Online mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU" zu finden. Dort ruft die oder der Entwurfsverfassende den für den Antrag benötigten Antragsassistenten auf. Bei Anträgen nach § 3a Niedersächsische Bauordnung ist gesetzlich eine Authentifizierung der antragstellenden Person vorgeschrieben. Deshalb ist vorher eine Authentifizierung bzw. Anmeldung im OpenRathaus über ein BundID-Konto mit dem Personalausweis mit aktivierter eID über die AusweisApp2 auf einem Smartphone als Lesegerät erforderlich. Erst nach erfolgter Authentifizierung gelangt man zurück zu den Antragsassistenten im OpenRathaus. Dort können dann die einzelnen Seiten des Antragsassistenten ausgefüllt, die gefertigten Bauvorlagen im PDF-Format als Anlagen hochgeladen und abschließend durch einen Klick auf die Senden-Schaltfläche digital abgesendet werden.

  • Der Bauantrag und die Bauvorlagen gehen im virtuellen Bauamt ITeBAU der Stadt Papenburg ein. Es wird ein Projektraum eingerichtet - die digitale Bauakte. Entwurfsverfassende und Bauherrn erhalten per Mail eine Einladung in den Projektraum.

  • Die oder der Entwurfsverfassende sowie die Bauherrin oder der Bauherr registrieren sich in der Bauplattform unter Angabe von Kontaktdaten, Benutzername und Passwort und haben so die Möglichkeit, auf den eingerichteten Projektraum und die dort gespeicherten Dokumente entsprechend der ihnen zugewiesenen Rechte zuzugreifen. Näheres dazu kann in der unten verlinkten Anleitungen (FAQ zu ITeBAU) für die Registrierung eingesehen werden.

  • Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr in den Projektraum. Die oder der Entwurfsverfassende sowie die Bauherrin oder der Bauherr erhalten über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und können die Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen. Nachzureichende Bauvorlagen werden von der oder dem Entwurfsverfassenden in einen gesonderten Ordner hochgeladen. Diese müssen dann eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) der oder des Entwurfsverfassenden enthalten. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden die Baugenehmigung und die genehmigten Bauvorlagen in die Bauplattform hochgeladen und zum Download bereitgestellt.

Zur digitalen Antragstellung gelangen Sie im OpenR@thaus. Wenn eine elektronische Übermittlung für Antragstellende nicht zumutbar ist, kann in Ausnahmefällen zugelassen werden, dass Bauanträge noch in Papierform an die Stadt Papenburg geschickt werden. Nicht zumutbar ist die elektronische Übermittlung zum Beispiel dann, wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind und eine Beschaffung aus individuellen Gründen nicht verhältnismäßig wäre. 

 

HIlfreiche Links

FAQ zu ITeBAU: www.itebau.de/faq
Bauplattform digitales Bauamt: ng.conject.com
conjectPM Help Center (by Aconex): cegbu-de.custhelp.com

ITEBO GmbH, Planen und Bauen
Dielingerstraße 39/40
49074 Osnabrück
Tel. 0541/9631 831



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