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Papenburg schließt Wegenutzungsverträge ab

Die Stadt Papenburg verlängert die Wegenutzungsverträge mit dem Strom- und Gasnetzbetreiber EWE NETZ. Heute wurden entsprechende Verträge von Bürgermeister Jan Peter Bechtluft und EWE NETZ-Geschäftsführer Hans-Joachim Iken unterzeichnet.

Am Dienstagvormittag unterzeichnen Bürgermeister Jan Peter Bechtluft gemeinsam mit EWE NETZ-Geschäftsführer Hans-Joachim Iken (sitzend von links) die Wegenutzungsverträge für die nächsten 20 Jahre.

Ebenfalls anwesend bei der Vertragsunterzeichnung waren Jürgen Schendzielorz, Leiter des Fachbereiches Finanzen der Stadt Papenburg, sowie EWE NETZ-Regionsleiter Ralf Kuper und EWE NETZ-Kommunalbetreuer Gerhard Niemann. Der regionale Netzbetreiber ist damit für die sichere Versorgung von 11.642 Gas- und 12.699 Stromanschlüssen auch weiterhin verantwortlich – bzw. für 607 Kilometer Gasnetz und für 1.011 Kilometer Stromnetz in Papenburg.

EWE NETZ-Geschäftsführer Hans-Joachim Iken: „Wir freuen uns, dass sich Papenburg für uns entschieden hat und wir die seit Jahrzehnten bewährte Zusammenarbeit weiter fortsetzen können. Für das Vertrauen bedanken wir uns. Wir betreiben übrigens das sicherste und beste Stromnetz Deutschlands. Während die durchschnittliche Stromausfallzeit pro Kunde und Jahr in Deutschland zuletzt bei zwölf Minuten lag, beträgt die Ausfallzeit bei EWE NETZ nur rund 3,8 Minuten. Unsere Gasnetze gehören ebenfalls zu den besten in Deutschland. Auch in Zukunft wird EWE NETZ ein verlässlicher Partner der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger bleiben.“

Papenburgs Bürgermeister Jan Peter Bechtluft: „EWE NETZ betreibt auch weiterhin zuverlässig die Energienetze in Papenburg. Damit haben wir nicht nur einen starken Partner für Infrastruktur an unserer Seite, sondern auch einen Netzbetreiber, der viel Erfahrung bei der Energiewende besitzt.“

Die Wegenutzungsverträge – früher hießen sie Konzessionsverträge – sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Sie schreiben die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet von Gemeinden fest und werden von den Gemeinden spätestens nach 20 Jahren neu ausgeschrieben und vergeben.