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Osterfeuer anmelden

Am Osterfest ein Feuer zu entzünden ist ein seit Jahrhunderten überlieferter Brauch. In der Regel sind es ehrenamtliche Organisationen, Vereine oder auch Gruppen eines größeren Ortsbereichs, die diese Brauchtumsfeuer als öffentliche Veranstaltung ausrichten. Dabei soll das gesellige Miteinander im Vordergrund stehen, keinesfalls darf das Verbrennen pflanzlicher Abfälle der Anlass für das Feuer sein.

Osterfeuer sind nur als Brauchtumsfeuer zulässig und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Osterfest beim Ordnungsamt angezeigt werden. Nicht anzeigepflichtig sind kleine Lagerfeuer sowie das Verbrennen in einer Feuertonne oder einem vergleichbaren Behältnis zum Osterfest, wenn die Grundfläche der Feuerstelle nicht größer als etwa ein Quadratmeter ist. Weitere Informationen und einen Vordruck für das Anzeigen eines Osterfeuers gibt es auf der städtischen Homepage unter www.papenburg.de.