Osterfeuer sind nur als Brauchtumsfeuer zulässig und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Osterfest beim Ordnungsamt angezeigt werden. Nicht anzeigepflichtig sind kleine Lagerfeuer sowie das Verbrennen in einer Feuertonne oder einem vergleichbaren Behältnis zum Osterfest, wenn die Grundfläche der Feuerstelle nicht größer als etwa ein Quadratmeter ist. Weitere Informationen und einen Vordruck für das Anzeigen eines Osterfeuers gibt es auf der städtischen Homepage unter www.papenburg.de.