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Steuern und Gebühren werden fällig

Grundsteuern und Gewerbesteuern sowie Fäkalschlamm- und Straßenreinigungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni werden zum 15. Mai 2020 fällig.

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig zu zahlen und die jeweiligen Kassenzeichen, bei mehreren Kassenzeichen auch die Einzelbeträge, bei den Überweisungen anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist.