file:current:title

Steuern und Gebühren werden fällig

Grundsteuern und Gewerbesteuern sowie Kanalisations-, Fäkalschlamm- und Straßenreinigungsgebühren für die Monate Januar, Februar und März werden zum 15. Februar 2015 fällig. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig zu zahlen und die jeweiligen Kassenzeichen, bei mehreren Kassenzeichen auch die Einzelbeträge, bei den Überweisungen anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist.