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Steuerbescheide auch für die Folgejahre

Der Fachdienst Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die Jahresbescheide für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer in den kommenden Tagen versandt werden.

Die Jahresbescheide für die Grundbesitzabgaben wurden mit einer Dauerwirkung versehen, so dass diese auch über das Jahr 2021 hinaus für künftige Veranlagungsjahre gelten, sofern sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt durch einen neuen Bescheid ersetzt oder geändert werden.

Für das Jahr 2022 ist insofern nach derzeitigem Stand kein erneuter Versand von Jahresbescheiden für die Grundbesitzabgaben vorgesehen. Die Bescheidempfänger*innen werden daher gebeten, ihre Bescheide sorgfältig aufzubewahren.

Persönliche Beratungsgespräche im Rathaus können aufgrund der aktuellen Lage nur in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten und nur mit vorheriger Terminabsprache angeboten werden.

Der Fachdienst Steuern/Abgaben steht für Rückfragen und Auskünfte vornehmlich telefonisch und auch per E-Mail zur Verfügung.