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Erweiterte Maskenpflicht auch bei der Stadtverwaltung

Bund und Länder haben gemeinsam beschlossen, die Maskenpflicht auszuweiten: Die Regierungschefin-nen und Regierungschefs der Länder und des Bundes haben sich darauf geeinigt, mehr Infektionsschutz insbesondere über die stärkere Nutzung von medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) sicherzustellen.

Aus diesem Grund wird die Nutzung dieser Masken während eines Besuchs in der Verwaltung ab sofort ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Grundsätzlich ist von Besuchen in den Verwaltungsräumlichkeiten abzusehen, wenn dieser nicht zwingend erforderlich ist oder auf anderem Wege (Beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über OpenR@thaus) erledigt werden kann.

Die Stadtverwaltung hält den Servicebetrieb auch während des verschärften Lockdowns weiter aufrecht. In allen Bereichen stehen im Rahmen der bekannten Öffnungszeiten Ansprechpartner zur Verfügung.