Aus diesem Grund wird die Nutzung dieser Masken während eines Besuchs in der Verwaltung ab sofort ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Grundsätzlich ist von Besuchen in den Verwaltungsräumlichkeiten abzusehen, wenn dieser nicht zwingend erforderlich ist oder auf anderem Wege (Beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über OpenR@thaus) erledigt werden kann.
Die Stadtverwaltung hält den Servicebetrieb auch während des verschärften Lockdowns weiter aufrecht. In allen Bereichen stehen im Rahmen der bekannten Öffnungszeiten Ansprechpartner zur Verfügung.