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Gedenken an die Verstorbenen in der Corona-Pandemie

Eine schwierige Zeit liegt sowohl noch vor als auch bereits hinter uns. 33 Menschen aus dem Stadtgebiet von Papenburg sind am oder mit dem Corona-Virus gestorben.

Es ist daher kein Leichtes, auf die vergangenen Monate zurückzublicken. Bürgermeister Jan Peter Bechtluft wendet sich mit emotionalen Worten an die betroffenen Familien und die Hinterbliebenen: „An dieser Stelle möchte ich all denen mein tief empfundenes Beileid aus-sprechen, die durch oder während der Corona-Pandemie einen geliebten Menschen verloren haben.“

 „Ich glaube, dass ein solcher Akt des Gedenkens die Trauer über den Tod eines geliebten Menschen natürlich nicht nehmen kann. Die für Sonntag geplante Gedenkzeremonie soll aber zeigen, dass man mit seiner Trauer und dem Abschied nicht allein ist, sondern auch andere Menschen in Anbetracht des großen Verlustes Beileid empfinden und mitfühlen. Der Rahmen, in dem Trauerfeiern stattfinden dürfen, ist allerdings nach wie vor durch die Sicherheits- und Hygienevorschriften sehr begrenzt“, ergänzt Bürgermeister Bechtluft.

Die Stadt Papenburg beteiligt sich aus diesem Grund an dem nationalen Gedenktag für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie und wird am kommenden Sonntag, den 18. April 2021 ab etwa 9:30 Uhr auf dem Rathausvorplatz eine temporäre Stätte der Trauer und des Gedenkens errichten.

Gedacht werden soll dabei nicht nur den derzeit 33 Personen aus unserer Stadt, die an oder mit dem Corona-Virus verstorben sind. Diese Anzahl wird sich sowohl in aufgestellten Kerzen wie auch in einer entsprechenden Anzahl an Blumen wiederfinden. Jeder Einzelne ist ein großer Verlust für die Familien. Die Stätte steht darüber hinaus natürlich auch Personen zur Verfügung, die seit der Corona-Pandemie Angehörige aus anderen Gründen verloren haben und sich nicht angemessen verabschieden konnten bzw. die Trauerfeier anders abhalten mussten als außerhalb von Corona möglich.

Unter Einhaltung der geltenden Corona-Maßnahmen haben Hinterbliebene am kommenden Sonntag die Möglichkeit, bis 20 Uhr an diesem Ort in Stille Ihrer verstorbenen Angehörigen oder anderer lieber Menschen zu gedenken.