Hierfür ist die Sperrung der Schleuse für jeglichen Schiffsverkehr notwendig. Die Überwegung am Binnenhaupt kann für Fußgänger und Fahrradfahrer wie gewohnt genutzt werden.
Die Hafenanlieger und die verladende Wirtschaft werden gebeten, sich auf diese Einschränkung einzustellen.