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Steuern und Gebühren werden fällig

Grundsteuern und Gewerbesteuern sowie Straßenreinigungsgebühren für die Monate Oktober, November und Dezember werden zum 15. November 2022 fällig.

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig zu zahlen und die jeweiligen Kassenzeichen, bei mehreren Kassenzeichen auch die Einzelbeträge, bei den Überweisungen anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist.