Die Stadt Papenburg nimmt dies zum Anlass, um noch einmal über den weiteren Ablauf der Grundsteuerreform zu informieren:
Wichtig ist zunächst, dass die neuen Grundsteuermessbescheide jetzt noch keine Veränderungen der Grundsteuer auslösen, sondern frühestens ab 2025 Grundlage für neue Steuerfestsetzungen durch die Stadt Papenburg werden.
Außerdem sind die Städte und Gemeinden nach § 7 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) dazu verpflichtet, für die Grundsteuerveranlagung zum 01.01.2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln. Die Kommunen sollen alleine aus der Umstellung des Besteuerungsverfahrens kein erhöhtes Grundsteueraufkommen erzielen.
Dazu ist das Grundsteueraufkommen, das sich für 2025 insgesamt aus allen neuen Grundsteuermessbeträgen ergeben würde, mit dem Grundsteueraufkommen zu vergleichen, das auf der Grundlage der alten Messbeträge im Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2024 veranschlagt worden ist.
Daraus wird der Hebesatz ermittelt, bei dem das Grundsteueraufkommen für 2025 gleichbleibt. Diese Berechnung kann also erst erfolgen, wenn der Stadt alle neuen Messbeträge vorliegen.
Nach heutiger Einschätzung werden die Hebesätze für 2025 durch die Aufkommensneutralität voraussichtlich sinken. Damit würden die im Einzelfall festgestellten Erhöhungen bei den Grundsteuermessbeträgen abgemildert. Insgesamt wird es jedoch in vielen Einzelfällen durchaus Verschiebungen geben, die teilweise zu Erhöhungen und in manchen Fällen auch zu Reduzierungen führen können.
Der Rat wird Ende 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze unter Berücksichtigung der beschriebenen Vergleichsberechnung für den Zeitraum ab dem 01.01.2025 beschließen. Danach kann die Höhe der Grundsteuer im Einzelfall ermittelt werden. Die Steuerpflichtigen erhalten in jedem Fall ab dem Veranlagungsjahr 2025 von der Stadt Papenburg einen neuen Grundsteuerbescheid, dem sie die konkrete Höhe der neuen Grundsteuer entnehmen können.