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Osterfeuer nur als öffentliche Brauchtumsveranstaltung

Auch in diesem Jahr finden wieder öffentliche Osterfeuer in Papenburg statt.

Bis 14 Tage vor dem Osterfest können die Anzeigen für die Osterfeuer online über das Portal OpenR@thaus auf der städtischen Homepage erfolgen.

Wichtig ist dabei:

  •  Das Feuer dient der Brauchtumspflege.
  • Das Feuer wird von einer ehrenamtlichen Vereinigung oder einer Gemeinschaft eines größeren Ortsbereichs (insbes. Vereine, Verbände, gesellschaftliche Gruppen o.ä.) organisiert und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung abgebrannt.
  •  Die Beseitigung von Pflanzen als Abfall darf nicht im Vordergrund für das Feuer stehen.

Weitere Ausführungen und Informationen zu den Bestimmungen zum Thema Osterfeuer sowie die Verordnung über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern gibt es hier.