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Mikrozensus

Der Begriff Mikrozensus bedeutet "kleine Bevölkerungs­zählung". Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushalts­befragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Befra­gung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemein­schaft­lich durchgeführt. Es werden mit rund 810 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemein­schafts­unter­künften rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland zu ihren Arbeits- und Lebens­bedingungen befragt.

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus stellt Daten zur Struktur sowie zur wirtschaft­lichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebens­partnerschaft, Haushalten, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf, Ausbildung und Migration hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwort­lichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft, den Medien wie auch der breiten Öffentlichkeit.

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen einheitlich zu erheben. Dadurch sind Ergebnisse international vergleichbar. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält deshalb auch Fragen EU-weit durchgeführter Befragungen

  • zur Arbeitsmarktbeteiligung,
  • zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie
  • zur Internetnutzung

Die Aufnahme dieser Fragen in den Mikrozensus reduziert Aufwand und Kosten, die mit zusätzlichen, parallel durchgeführten Befragungen verbunden wären. Insgesamt werden so auch weniger Personen befragt, weshalb das Verfahren zur Entlastung der Bevölkerung insgesamt beiträgt. Die Daten der EU-weiten Erhebungen sind Grundlage für gemeinschaftliche EU-Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung sowie gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind unter anderem relevant für:

  • die Armuts- und Reichtums­berichterstattung der Bundes­regierung und der Länder
  • das Jahresgutachten des Sachverständigen­rates zur Begutachtung der gesamt­wirtschaftlichen Entwicklung
  • die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • den jährlichen Renten­versicherungsbericht der Bundesregierung
  • die Ermittlung der EU-Indikatoren zur Beschäftigungspolitik und zur nachhaltigen Entwicklung
  • die Verteilung der Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU
  • die monatliche Berichterstattung zur Erwerbslosigkeit in den Mitglieds­staaten der EU

Was wird beim Mikrozensus erfragt?
Der Mikrozensus ist eine Befragung zu mehreren Themen. Die Befragung besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hierzu zählen der Erhebungs­teil zur Arbeitsmarkt­beteiligung, der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebens­bedingungen sowie der Erhebungsteil zur Internetnutzung.

Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungs­teile werden nur einem Teil aller Haushalte – sogenannte Unterstichproben – gestellt. Die Auswahl dieser Unter­stichproben erfolgt ebenfalls zufällig. Dabei wird sichergestellt, dass kein Haushalt in mehr als eine Unter­stichprobe fällt.

Die Fragen des Kernprogramms beziehen sich auf folgende Themenbereiche:

  • Angaben zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und zur Person (z. B.. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Kinderbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensunterhalt, Nettoeinkommen
  • Altersvorsorge
  • Internetnutzung
  • Wohnsituation


Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft die Themen Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche und Weiterbildung. Dadurch werden wichtige Informationen z. B. zu Ursachen für Arbeitslosigkeit oder Befristung von Arbeitsverträgen gewonnen. Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen vertieft insbesondere die Themen Einkommen und Wohnsituation. Zudem werden Fragen zu den Themenbereichen materielle Entbehrung, soziale Teilhabe und Gesundheit gestellt. Dadurch liegen wichtige Informationen z. B. zur Einkommensverteilung, Armut und sozialer Ausgrenzung vor. Der Erhebungsteil zur Internetnutzung umfasst beispielsweise Fragen zu Art, Häufigkeit, Zweck sowie möglichen Bedenken bei der Nutzung des Internets. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen es, den Digitalisierungsstand der EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen und die Entwicklung über die Zeit darzustellen.

Sie werden sich vielleicht fragen, ob es diese Angaben nicht schon aus anderen Quellen gibt, die verwendet werden können. In vielen anderen EU-Ländern (u. a. Schweden, die Niederlande, Österreich, Italien) werden in erheblichem Umfang Verwaltungsdaten auf der Personenebene herangezogen und in die Befragung eingespielt, so dass Haushalte z. B. Fragen zum Einkommen nicht beantworten müssen. In Deutschland liegt keine derart umfassende Datenbasis und Registerinfrastruktur mit verknüpfbaren, persönlichen Angaben zum Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Krankenversicherungsschutz usw. vor. Der Erhebungsteil zur Internetnutzung umfasst z. B. Fragen zu Art, Häufigkeit, Zweck sowie möglichen Bedenken bei der Nutzung des Internets. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen es, den Digitalisierungsstand der EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen und die Entwicklung über die Zeit darzustellen.

Persönliche Angaben wie Name und Informationen zur Anschrift, die sogenannten Hilfsmerkmale, dienen zur Organisation der Befragung in den Statistischen Landesämtern, etwa zur Erstellung von Anschreiben an die Befragten oder zur Klärung von Rückfragen. Die Hilfsmerkmale werden strikt von den restlichen Angaben getrennt gespeichert, vertraulich behandelt und vor unberechtigten Zugriffen sicher geschützt. In Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Altenheime oder Gefängnisse) wird lediglich ein verkürztes Frageprogramm erhoben.

Mehr Informationen zum Mikrozensus finden Sie hier.