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10 000 Euro für Kulturförderung bereitgestellt

Nachdem der Kulturausschuss der Stadt einstimmig beschlossen hat, für 2015/2016 insgesamt 10 000 Euro für die Kulturförderung bereit zu stellen, können die Mittel nun beantragt werden. „Die Gelder sind bestimmt für ehrenamtliche Projekte und Veranstaltungen im kulturellen Bereich“, erläutert dazu Papenburgs Erster Stadtrat Martin Lutz. „Die einstimmige Mehrheit im Kulturausschuss zeigt, dass es Papenburg ein Anliegen ist, das Engagement im ehrenamtlichen Bereich besonders zu honorieren.

Dabei sollen möglichst viele Maßnahmen gefördert werden. “ Darum sei man froh, nun Anträge bis zum 1. Oktober für solche Projekte entgegennehmen zu können. „Für den kulturellen Bereich ist diese Förderung nun verabschiedet. Wir planen das gleiche, ebenfalls mit 10 000 Euro, auch noch im sozialen Bereich. Der Vorschlag soll im kommenden Jugend-, Sozial-, und Sportausschuss behandelt werden“, so Lutz weiter.

Wer eine Förderung beantragen möchte, kann das schriftlich beim Fachdienstleiter Kultur, Marco Malorny, Hauptkanal rechts 68/69, Papenburg oder per Mail: marco.malorny(at)papenburg.de.

Richtlinie der Stadt Papenburg für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des ehrenamtlichen kulturellen Engagements:

1. Die Stadt Papenburg wird Zuschüsse zum ehrenamtlichen kulturellen Engagement im Rahmen dieser Förderrichtlinien vergeben.
2. Anträge auf die Gewährung von Zuschüssen für das ehrenamtliche kulturelle Engagement sind jeweils bis zum 15. Juni bzw. bis zum 1.10. des laufenden Haushaltsjahres beim Fachbereich Kultur der Stadt Papenburg schriftlich zu stellen.
3. Gefördert werden ausschließlich Einzelmaßnahmen nicht gewerblicher Art.
4. Eine Förderung kann nur bei insgesamt gesicherter Finanzierung der Maßnahme erfolgen. Es wird höchstens bis zu einem Drittel der Gesamtkosten gefördert.
5. Unter der Berücksichtigung weiterer Fördermittel von Anderen darf es durch die Gewährung städtischer Mittel nicht zu einer Überfinanzierung kommen.
6. Über die Bewilligung der Zuschüsse entscheidet abschließend der Verwaltungsausschuss nach einer vorhergehenden Empfehlung durch den Kulturausschuss.
7. Durch diese Richtlinie wird kein Rechtsanspruch auf eine Förderung begründet. Die Höhe der Bereitstellung der jährlichen Fördermittel ist den jeweiligen Haushaltsberatungen der Stadt vorbehalten.