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Ab 1. November gilt wieder die Wohnungsgeberbestätigung

Ab sofort gibt es die neue Wohnungsgeberbestätigung als Download auf der Homepage der Stadt Papenburg. Ab 1. November muss man dieses Formular bei der Anmeldung in Papenburg vorlegen.

„Nur die Vorlage des Mietvertrags wird bei der Anmeldung in Papenburg nicht mehr reichen. Wir brauchen ab dem 1. November auch eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung“, erklärt Papenburgs Stadtsprecher Heiko Abbas am Montag. Zum Monatswechsel tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und nach § 19 ändert sich dann auch der Anmelde-Vorgang in den Städten und Gemeinden.

„Früher hat es ausgereicht, wenn man sich spätestens eine Woche nach erfolgtem Einzug mit einem Mietvertrag im Bürgerbüro angemeldet hat. Nun hat man sogar zwei Wochen Zeit dafür, muss aber stattdessen eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung einreichen, die auch vom Vermieter unterschrieben ist“, so Abbas weiter. Beim Bezug eines Eigenheims muss man auf dem Vordruck eine Selbsterklärung abgeben.

Mit der Wiedereinführung der Wohnungsgeberbestätigung will der Gesetzgeber den Missbrauch von falschen Anmeldungen eindämmen. „Das Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung ist sehr einfach. Das Formular gibt es entweder im Bürgerbüro oder unter www.papenburg.de im Menü ,Formulare und Downloads.“ Zudem stehen auch die Mitarbeiter des Bürgerbüros telefonisch unter 04961-82500 oder per Mail buergerbuero(at)papenburg.de zur Verfügung.