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Stadtrat beschließt Verordnung für Osterfeuer

Am Osterfest ein Feuer zu entzünden, ist ein seit Jahrhunderten überlieferter Brauch. Dieser Brauch soll künftig auch in Papenburg gepflegt werden können, allerdings mit klaren Regeln. „Wir mussten leider in den vergangenen Jahren immer wieder feststellen, dass es an den Ostertagen etliche Feuer gab, bei denen lediglich Pflanzenabfälle entsorgt wurden. Das hatte mit Brauchtum nichts zu tun und ist mit dem Gesetz auch nicht vereinbar“, sagt Papenburgs Ordnungsamtsleiter Matthias Heyen.

Die im Stadtrat beschlossene Verordnung soll nun zum Jahreswechsel in Kraft treten und untersagt für das gesamte Stadtgebiet generell das Verbrennen pflanzlicher Abfälle.

Für Brauchtumsfeier zu Ostern gibt es allerdings Ausnahmen, wobei schon seit jeher verschiedene Vorschriften aus dem Abfallrecht, dem Brandschutzgesetz und dem allgemeinen Ordnungsrecht zu beachten waren. Diese seien nun unkompliziert zusammengefasst worden in der neuen Verordnung, so Heyen weiter. „Wenn wir bei Osterfeuern von zulässigen Brauchtumsveranstaltungen sprechen, handelt es sich dabei um Veranstaltungen, die von einer Vielzahl von Menschen besucht werden und einen öffentlichen Charakter haben“, erläutert der Ordnungsamtsleiter.

Dabei spiele es keine Rolle, ob der Bezug zum christlichen Osterfest oder die Freude am geselligen Beisammensein im Vordergrund stehen. „Es muss eben einen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft der Anlass sein und nicht das Entsorgen von Abfällen.“ Aus diesem Grund sehe die Verwaltung auch eine Meldepflicht für Osterfeuer vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Regelungen zum Brenngut und zu Sicherheitsabständen schon im Vorfeld mit den Veranstaltern abgestimmt werden können.