Aktuelle Bekanntmachungen
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Papenburg:
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Der Rat der Stadt Papenburg hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Osnabrück und das Amtsgericht Papenburg gefasst. Die Liste liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 im Rathaus der Stadt Papenburg, bei der Auskunft im Rathauseingang, Hauptkanal rechts 68/69, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden aus. Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift geltend gemacht werden.
Papenburg, 29.06.2023
Immobilienangebot der Stadt Papenburg: Barenbergstraße 86b
Die Stadt Papenburg bietet die städtische Liegenschaft „Barenbergstraße 86b“, 26871 Papenburg, mit einer Grundstücksfläche von 893 m² nebst aufstehendem Gebäude zum Verkauf an. Das Gebäude wurde 1958 errichtet und hat eine Wohnfläche von ca. 94 m². Das Objekt befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Entscheidend für die Vergabe ist das Höchstgebot. Diese Bekanntmachung verpflichtet die Stadt Papenburg nicht zur Veräußerung des v. g. Objektes.
Angebote sind schriftlich bis zum 14.04.2023, 10.00 Uhr im geschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Barenbergstraße 86b“ bei der Stadt Papenburg, Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg, Zentrale, einzureichen.
Auskünfte erteilt der Fachbereich Zentrale Gebäudeverwaltung der Stadt Papenburg, Herr Brelage, Tel.-Nr. 04961/82-401.
Bekanntmachung über den Beginn der elektronischen Kommunikation gem. § 86 Abs. 8 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Nach § 86 Abs. 8 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 10.11.2021 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 43/2021 v. 16.11.2021, S. 732 ff.) wird der Beginn der elektronischen Kommunikation für die Verfahren nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 NBauO auf den 01. März 2022 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen abweichend von § 3 a Abs. 1 noch als Schriftstück zu übersenden; § 86 Abs. 7 S. 2 NBauO gilt entsprechend.
01.01.2022
Stadt Papenburg
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung über die Öffentliche Versteigerung
Jährlich versteigert die Stadt Papenburg nicht abgeholte Fundsachen - in diesem Jahr Fahrräder.
Am 07.10.2023 findet die öffentliche Versteigerung der Fahrräder auf dem Gelände des alten Bauhofes an der Gutshofstraße 24 in Papenburg statt.
Ab 9.30 Uhr können die Fahrräderbesichtigt und die Versteigerungsbedingungen eingesehen werden. Die Versteigerung beginnt um 11 Uhr. Wer ein Fahrrad ersteigert, erhält einen schriftlichen Nachweis, dass er das Eigentum rechtmäßig erworben hat.
Bei Fragen rund um die Versteigerung steht das Team des Bürgerbüros unter der Rufnummer 04961-825500 oder per E-Mail buergerbuero@papenburg.de zur Verfügung.
Papenburg, 25.08.2023
Stadt Papenburg
Die Bürgermeisterin
Grundsätze der Bekanntmachungen
1) Satzungen, Verordnungen, Bekanntmachungen sowie Genehmigungen von Flächennutzungsplänen der Stadt werden im Amtsblatt des Landkreises Emsland im Internet veröffentlicht;
2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden im Internet und in der Ems-Zeitung veröffentlicht;
3) Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe werden durch Aushang im Rathaus veröffentlicht.