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Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung führt die Stadt Papenburg Wappen, Dienstsiegel und Flagge als Hoheitszeichen. Rechtsgrundlage ist § 19 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt. Daneben tritt die Stadt Papenburg markenrechtlich mit einem Logo - einer Wort-Bild-Marke - auf. Hinweis: Die Verwendung von Stadtname, Logo, Wappen und Flagge ist geschützt. Die Nutzung durch Dritte bedarf einer vorherigen Genehmigung der Stadt Papenburg (sh. rechts Ansprechpartner).

Rechtsstatus:

Die Stadt Papenburg ist eine Gebietskörperschaft (jurististische Person) des öffentlichen Rechts. Als Gemeinde im Sinne des NKomVG besitzt sie das Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Die Stadtrechte besitzt Papenburg seit dem 01. August 1860. Mit Wirkung zum 01.01.1985 hat die Landesregierung Papenburg den kommunalrechtlichen Status einer "selbständigen Stadt" verliehen.

Name:

Die Hauptsatzung der Stadt Papenburg bestimmt in § 1, dass die Gemeinde den Namen "Papenburg" und die Bezeichnung "Stadt" führt. Der Name "Papenburg" geht zurück auf eine nicht mehr erhaltene mittelalterliche Befestigungsanlage, die "Papenburg" - eine von insgesamt 3 solcher Anlagen innerhalb des Stadtgebietes. Der Name tritt zum ersten Mal 1431 (200 Jahre vor dem Gründungsdatum der heutigen Stadt) in das Licht geschichtlicher Überlieferungen. Der Standort der Papenburg lag dabei im Bereich der alten Meyer Werft am Turmkanal / Ölmühlenweg, dem heutigen "Forum Alte Werft".

Wappen:

"Das Wappen der Stadt Papenburg zeigt einen von links nach rechts steigenden schwarzen, gekrönten Löwen im roten Feld" (§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Papenburg). Es unterliegt den wappenrechtlichen Vorschriften. 

Bereits das in den Jahren 1150 bis 1230 auf der mittelalterlichen Festung "Papenburg" ansässige Adelsgeschlecht "von Papenburg" führt in seinem Adelswappen einen schwarzen Löwen in rotem Feld. Mit Aussterben dieses Geschlechtes um 1230 fällt die Burg Papenburg durch Verkauf an die Bischöfe von Münster. Die Burg wird als Lehen übertragen, mit dem Wechsel der belehnten Adelsgeschlechter auf der Papenburg wechseln auch die dort geführten Wappen.


Erst um 1620 erscheint mit Belehnung des Freiherrn Frederick von Schwarzenberg wieder der schwarze, nun (freiherrlich) gekrönte Löwe im roten Feld als Wappen des Gutes Papenburg, um ab dann auch für die weitere Zeit unverändert Bestand zu haben. Mit Übernahme des Lehens durch die Drosten von Velen 1631 (Gründungsdatum der Stadt) bleibt das Wappen für die Burg Papenburg so bestehen. Es erhält lediglich noch als zusätzliche Wappenzier eine über dem Wappen schwebende freiherrliche Krone. In den Siegeln des Ortes Papenburg wird zunächst noch ein Segelschiff verwendet, das die seit 1770 für Papenburg sehr bedeutende Seeschifffahrt betont.


Um 1807 wird der schwarze Löwe auf rotem Grund auch als Ortswappenübernommen, nach der Verleihung der Stadtrechte 1860 wird er das Papenburger Stadtwappen. Da nach den heutigen Bestimmungen der Wappenkunde Kronen für Stadtwappen fortfallen, ist das offizielle Stadtwappen der "von links nach rechts steigende schwarze gekrönte Löwe im roten Feld". Wird das heutige Stadtwappen bei besonderen Gelegenheiten als Symbol der Stadt oder bei Ausschmückungen dekorativ dargestellt, so kann als Wappenzier die schwebende Krone angebracht werden. Auch trägt das Wappen die Krone, wenn es in der Papenburger Fahne gezeigt wird.

Fahne:

"Die Farben der Stadt sindgelb - rot - blau. Die Stadtfahne ist in diesen Farben und zeigt im roten Feld einen schwarzen, gekrönten Löwen mit gelber Umrandung."  (§ 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Papenburg).

Dienstsiegel:

"Das Dienstsiegel enthält das Stadtwappen und die Umschrift Stadt Papenburg." (§2 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Papenburg). Es ist ein Symbol für die rechtsverbindliche Zeichnung und die Bestätigung der Echtheit von Schriftstücken. Bei der Stadtverwaltung werden mehrere Dienstsiegel als Stempel geführt. Sie enthalten neben Wappen und Umschrift eine Zahl, die der Identifikation des Stempels dient (so kann nachvollzogen werden, wer gesiegelt hat und Missbrauch verhindert werden). Mit einer Änderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung entfiel die generelle Siegelpflicht bei rechtsverbindlichen Verpflichtungserklärungen. Erforderlich ist - von besonderen Formvorschriften abgesehen - in der Regel nur die handschriftliche Unterschrift des Bürgermeisters (§ 86 Absatz 2 NKomVG).

Logo der Stadt:

Zu unterscheiden vom Stadtwappen mit seinen wappenrechtlichen Vorgaben und dem hoheitlichen Charakter ist das Logo der Stadt Papenburg - ein eingetragenes Markenzeichen aus einer Wort-Bild-Kombination, das die Stadt grafisch repräsentiert. Ziel ist ein hoher Identifizierungs- und Wiedererkennungswert Papenburgs durch ein einheitliches Auftreten unter einem prägnanten Markenzeichen.

Das Logo der Stadt Papenburg besteht aus dem schwarzen Schriftzug "Papenburg" und einem nach rechts oben weisenden blauen Dreieck. Ergänzt wird das Logo durch einen blauen, rechtsbündig geblockten Schriftzusatz - den sogenannten Claim - "Offen für mehr".

Die verwendete Schriftart "Meta Bold" ist eine verhältnismäßig junge Groteskschrift, stellvertretend für den Anspruch der Modernität Papenburgs. Das vorwärts und nach oben weisende blaue Dreieck symbolisiert die Offenheit der aufstrebenden Region. Die Farbgebung soll Assoziationen zur Weite der Landschaft und zur maritimen Tradition wecken. Der Schriftzusatz "Offen für mehr" unterstreicht den Symbolcharakter des Logos textlich.

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