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Der Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss (VA) ist nach dem Rat das zweithöchste Organ der Stadt, ausgestattet mit umfangreichen eigenen Kompetenzen. Aufgaben und Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses richten sich nach §74 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Dem Verwaltungsausschuss gehören der Bürgermeister als Vorsitzender und 10 weitere stimmberechtigte Mitglieder, die Beigeordneten, sowie die beiden weiteren kommunalen Wahlbeamten der Stadt Papenburg. Der VA kommt in Papenburg in der Regel alle 14 Tage zusammen. Die Sitzungen sind nichtöffentlich. Das Verfahrensrecht des Rates gilt grundsätzlich auch für den Verwaltungsausschuss.

 

Aufgaben des Verwaltungsausschusses

Dem Verwaltungsausschuss obliegt die Entscheidung in seiner sog. Lückenzuständigkeit zwischen Rat und Bürgermeister (§76 Abs. 2 Satz der NKomVO), in Angelegenheiten, für die er sich aus dem Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters im Einzelfall die Entscheidung vorbehalten hat, über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, soweit nicht der Rat in dieser Angelegenheit entschieden hat, in personalrechtlichen Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter, soweit er seine Befugnisse nicht auf den Bürgermeister übertragen hat (§107 Abs. 4 NKomVG). Außerdem nimmt der Verwaltungsauschuss zentrale Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben wahr, indem er die Beschlüsse des Rates vorbereitet (§76 Abs. 1 NKomVG), darauf hinwirkt, dass die Tätigkeit der Fachausschüsse aufeinander abgestimmt wird.


Er kann dabei unabhängig von den Zuständigkeiten der anderen Organe in allen Verwaltungsangelegenheiten vom Bürgermeister Auskünfte verlangen und zu allen Verwaltungsangelegenheiten Stellung nehmen (§77 NKomVG). Im Hinblick auf diese Rechte und Aufgaben verfügen die Mitglieder über einen höheren Informationsstand als die übrigen Ratsmitglieder, der ihnen eine umfassende Sicht aller kommunalen Probleme vermittelt. Zu den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses zählen deshalb regelmäßig die führenden Politiker des Rates.

 

Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses

Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister und - abhängig von der Größe des Rates - weiteren 10 stimmberechtigten Ratsmitgliedern (Beigeordneten). Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Die Hauptsatzung der Stadt Papenburg bestimmt zudem, dass zusätzlich die beiden städtischen Beamten auf Zeit (der Erste Stadtrat und der Stadtbaurat) beratende Mitglieder sind.


Den Vorsitz des Verwaltungsausschusses führt der Bürgermeister. Die Bildung wird - wie bei den Fachausschüssen - mit dem feststellenden Beschluss des Rates abgeschlossen; sie muss in der konstituierenden Sitzung stattfinden (für die aktuelle Ratsperiode ab 01.11.2016 fand die konstituierende Ratssitzung am 17.11.2016 statt). Der Verwaltungsausschuss der vorhergehenden Wahlperiode führt sonst unter Vorsitz des sich bereits im Amt befindlichen neu gewählten Bürgermeisters seine Tätigkeit bis zur ersten Sitzung des neu gebildeten Ausschusses fort, so dass die ständige Existenz dieses Organs gewährleistet ist (§75 Abs. 2 NKomVO).

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