Die Fachausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Rat aus seiner Mitte Ausschüsse bilden (§71 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes NKomVG).
Welche er bildet und wie viele Mitglieder sie haben, regelt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nicht abschließend. Bei Gründung eines Eigenbetriebs muss ein Werkausschuss gebildet werden (§140 NKomVG). Andere Gesetze schreiben die Bildung und Zusammensetzung weiterer Ausschüsse vor (Schulausschuss, Jugendausschuss, Umlegungsausschuss, Grundstücksverkehrsausschuss).
Bei der Stadt Papenburg wurden für die laufende Ratsperiode ab 01.11.2016 in konstituierender Ratssitzung am 17.11.2011 insgesamt sieben Fachausschüsse (mit jeweils 11 Ausschussmitgliedern) gebildet:
Fachausschuss: | Vorsitzende/r | Verwaltung |
Bauausschuss | Heiner Hanneken (CDU) | Heinz Walker |
Feuerwehr und Prävention | Frank Brelage (CDU) | Matthias Heyen |
Finanzen und Controlling | Thomas Witolla (SPD) | Jürgen Schendzielorz |
Grundstücksausschuss | Ludger Husmann (SPD) | Heinz Walker |
Jugend, Soziales und Sport | Heinz-Werner Lind (CDU) | Birgit Lelonek |
Kita- und Schulausschuss | Annette Pöttker (CDU) | Birgit Lelonek |
Wirtschaft, Tourismus, Kultur | Dr. Burkhard Remmers (CDU) | Sabrina Wendt |
Umweltausschuss | Knut Glöckner (UBF+) | Heinz Walker |
Fachausschüsse können neu gebildet werden
Die Ausschusssitze werden vor Ort auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt. Eine Fraktion oder Gruppe ohne Sitz kann ein Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss entsenden (Grundmandat). Ratsmitglieder ohne Fraktion oder Gruppe können sich einem Ausschuss ihrer Wahl als beratende Mitglieder anschließen (§71 Abs. 4 NKomVG). Zu weiteren Ausschussmitgliedern mit beratender Stimme können zudem Personen berufen werden, die nicht dem Rat angehören: dadurch soll insbesondere ermöglicht werden, zusätzlichen Sachverstand für die Ausschussarbeit zu mobilisieren (§71 Abs. 7 NKomVG). Die Ausschussbildung wird durch Beschluss des Rates abgeschlossen.
Der Rat kann Fachausschüsse jederzeit auflösen und neu bilden. Wenn sich die Stärkeverhältnisse von Fraktionen und Gruppen so verändert haben, dass die Zusammensetzung eines Ausschusses ihnen nicht mehr entspricht, dann muss er auf Antrag neu gebildet werden. Außerdem kann jede Fraktion und Gruppe Ausschussmitglieder, die sie benannt hat, jederzeit ohne Angabe von Gründen gegen andere austauschen (§71 Abs. 9 NKomVG).
Ihr Ansprechpartner
Die Zusammensetzung der Fachausschüsse sehen Sie im Ratsinformationssystem.