
COVID 19: Informationen für Unternehmer
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
auch unsere Stadt Papenburg ist von der Corona-Pandemie betroffen. Maßnahmen, die die Verbreitung des Virus verlangsamen sollen, schränken das öffentliche und das persönliche Leben von uns allen stark ein. Gerade für die Wirtschaft wird das Coronavirus erhebliche Folgen nach sich ziehen.
Die Emsland GmbH und die Wirtschaftsförderung des Landkreises Emsland haben wichtige Informationen zu Ansprechpartnern und bisher bekannten Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen und Selbständige im Emsland zusammengestellt.
Diese Informationen werden laufend ergänzt und aktualisiert. Angesichts der sich ständig ändernden Lage erfolgt die Erstellung ohne Gewähr der inhaltlichen Richtigkeit und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Bitte nutzen Sie den kostenlosen Infoservice, der für Sie angeboten wird:
https://www.emslandgmbh.de/380-.html
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/informationen-fuer-unternehmen.html
Ihre Ansprechpartner lauten wie folgt:
Emsland GmbH
Heidi Ricke und Mechthild Gerling, Tel. 0 59 31 - 44 4017
Fachbereich Wirtschaft Landkreis Emsland:
Martina Kruse, Tel. 0 59 31 - 44 4014
Nicole Bröker, Tel. 0 59 31 - 44 4015
Bernd Otten, Tel. 0 59 31 - 44 4016
Marina Boyer, Tel. 0 59 31 - 44 5015
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch als lokale Wirtschaftsförderung zur Beratung zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns auch gerne Ihre Ideen oder Anregungen mit, wie wir Sie als Unternehmen individuell unterstützen können.
Ihre Agentur für Wirtschaftsförderung
Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht
Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für (unter bestimmten Voraussetzungen auch öffentliche) Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Verfahren der Abschlagszahlung
1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Weitere Informationen
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.11.2020 unter www.bundesfinanzministerium.de
Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – Überblick

Sehr geehrte Unternehmer und Unternehmerinnen,
anbei finden Sie einen Gesamtüberblick der Rahmenbedingungen / Veränderungen der Überbrückungshilfe III vom 20.01.2021 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Ihre Agentur für Wirtschaftsförderung der Stadt Papenburg