Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebescheinigung dient als Nachweis der Wohnung. Aus ihnen gehen die persönlichen Angaben und der Wohnort einer Person hervor. Meldebescheinigungen werden z. B. bei der Anmeldung eines Kfz bei der jeweiligen Zulassungsstelle benötigt, sollte der Personalausweis ungültig sein.
Was sollte ich noch wissen?
Aus einer einfachen Meldebescheinigung gehen nicht Familienstand, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Angaben zu aktuellen Personalausweis oder Reisepass sowie Ein-/Auszugsdaten einer Person hervor. Diese werden durch eine erweiterte Meldebescheinigung bestätigt.
Welche Gebühren fallen an?
- pro einfache Meldebescheinigung 7,50 €, erweiterte Meldeberscheinigung 9,00 €
- Meldebescheinigungen für Rentenzwecke und Meldebescheinigungen für das Versorgungsamt sind kostenfrei, wenn dessen Anforderung vorliegt
Wie kann ich eine Meldebescheinigung beantragen
- online mit Online-Zahlung über OpenR@thaus -> bitte klicken Sie hier
- persönlich im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
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